Unfallversicherungsrecht (SGB VII)
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Im Bereich des Unfallversicherungsrechts beraten wir Sie bei der Prüfung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche, z.B. zu:
- Anerkennung eine Unfalls und seiner Folgen als Arbeitsunfall
- Prüfung und Geltendmachung einer Berufskrankheit
- Verletztengeld § 45 SGB VII
- Verletztenrente § 56 SGB VII
- Maßnahmen der Rehabilitation