Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) – sog. „Hartz IV“

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Für Leistungsempfänger nach dem SGB II stehen vor allem nachfolgende Sachverhalte im Mittelpunkt einer Auseinandersetzung mit dem zuständigen Leistungsträger und können nach den individuellen Lebensumständen häufig sogar von existenzieller Bedeutung sein, so beispielsweise

  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Beschäftigung für erwerbsfähige Hilfebedürftige
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II für erwerbsfähige Hilfebedürftige, Sozialgeld für nichterwerbsfähige Angehörige in BG mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen)
  • Beurteilung der Bedarfsgemeinschaft (BG)
  • Angemessenheit von Wohnkosten
  • Anrechnung von Vermögen/Einkommen
  • Prüfung von Rückforderungsbescheiden/Leistungskürzungen
  • Prüfung von Sanktionsbescheiden bei Pflichtverletzungen
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