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Dringender Handlungsbedarf in der Flüchtlings- und Asylpolitik

Expertenworkshop des Deutschen Anwaltsvereins in Berlin stellt Thesen zur Flüchtlingssituation und Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen vor

Am 23. September 2015 fand in Berlin auf Einladung und unter Regie des Deutschen Anwaltsvereins ein Expertenworkshop zur aktuellen Flüchtlingssituation in Deutschland statt, um gemeinsam mit einem externen Expertenkreis rechtliche Lösungsvorschläge zum Asylrecht, zur Arbeitsmigration, zum Haushaltsverfassungsrechts, zum Medizinrecht, zum Vergaberecht, zum Baurecht und zum Sozialrecht zu erarbeiten. Die Arbeit der Workshops wurde am Nachmittag – einen Tag vor dem Flüchtlingsgipfel der Bundesregierung – der Öffentlichkeit präsentiert und Vertretern von Legislative und Exekutive übermittelt.

Ergebnis war eine sog. „Erste-Hilfe-Box“ des Deutschen Anwaltvereins, die Wege aufzeigen soll, wie das Recht zum Mittel der Lösung und nicht zur Hürde für die Bewältigung der Flüchtlingssituation wird.

Kernpunkte der Ideensammlung, die nun jetzt in die weitere Arbeit der Gesetzgebungsausschüsse einfließen sollen, sind vor allen Dingen

  1. die weitere Behandlung von Dublin III-Fällen (Abschaffung? Abbruch der Rückführung nach Höchstüberstellfrist von 18 Monaten)
  2. die Beschleunigung von Asylverfahren und deren gerichtlichen Überprüfung ohne Rechtsverluste der Antragsteller, vor allem dabei die vorrangige Behandlung von begründeten Anträgen und Anträgen unbegleiteter Minderjähriger, Beschleunigung und Erleichterung der Familienzuführung bei Krisenstaaten (Syrien, Eritrea, Irak etc.).
  3. Keine weitere Einschränkung der Leistungen, vor allem keine Leistungskürzung bzw. Verweisung auf Sachleistungen (Stichwort: menschenwürdiges Existenzminimum)
  4. Förderung erleichterter Unterbringung im privaten Wohnraum
  5. Beschleunigung des uneingeschränkten Arbeitsmarktzugangs und Aufhebung der Vorrangprüfung sowie Prüfung der Beschäftigungsbedingungen) zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Eröffnung der Möglichkeit eines ‚Spurwechsels‘ durch direkte unmittelbare Aufnahme von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Vergabe von echten Aufenthaltstiteln, wenn sie in Deutschland ausgebildet werden oder studieren oder bei Vorlage eines konkreten Arbeitsplatzangebots mit Konsequenz der Herausnahme aus dem Asylverfahren.
  6. Sozialrecht: Angebot von Arbeitsgelegenheiten an Flüchtlingen – Neugestaltung des „Ein-Euro-Job“ (befristeten Patenschaften zwischen einem Erwerbstätigen (z. B. Bauarbeiten, Pflegekraft, Verwaltungsangestellter, gewerblicher Mitarbeiter, Arzt, Sanitäter, Putzhilfe etc.) und einem Leistungsträger Ebenfalls aus sozialrechtliche Sicht: Sicherstellung des Schutzes ehrenamtlich Tätiger in der gesetzlichen Unfallversicherung und Rentenversicherung gleich pflegenden Angehörigen durch Ergänzung des § 3 SGB VI
  7. Medizinrecht
    Zentrales Anliegen ist vor allem die Gewährleistung psychotherapeutischer Behandlung für Asylbewerber auch in den ersten 15 Monaten mit Übernahme Dolmetscherkosten

Die Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins mit den Thesenpapieren der Experten finden Sie unter http://anwaltverein.de/de/newsroom/pm-39-15-dav-expertenworkshop-zur-fluechtlingssituation-optimierung-der-rechtlichen-rahmenbedingungen-geboten

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